Wichtig: Schiesspflichtige bringen das Dienstbüchlein, das Schiessbüchlein oder den militärischen Leistungsausweis sowie das zugestellte Aufgebot der Militärverwaltung mit.
Die Schiesspflicht muss bis 30. September in einem anerkannten Schiessverein erfüllt sein. Die möglichen Schiessdaten können den lokalen Publikationsorganen oder auch dem Internet entnommen werden.
2023 sind folgende Angehörige der Armee schiesspflichtig:
Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt), welche 2022 oder früher die Rekrutenschule absolviert haben.
Subalternoffiziere können zwischen dem Obligatorischen Programm 300 Meter (Stgw) oder 25 Meter (Pistole) wählen. Bestehen sie die Schiesspflicht auf die Distanz 25 Meter nicht, so müssen sie das Obligatorische Programm auf 300 Meter schiessen.
Die Schiesspflicht dauert bis zum Jahre vor der Entlassung aus der Armee, längst jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 34. Altersjahr vollenden.
Armeeangehörige, welche 2023 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.
Armeeangehörige welche beim Austritt aus der Armee ab dem Jahr 2021 die persönliche Waffe (Stgw) in Eigentum übernehmen möchten, müssen in den letzten 3 Jahre das Obligatorische und das Feldschiessen je mindestens 2 mal geschossen haben.
Freitag 03. Mai 2024
18:15 - 19:45 Uhr
Freitag 07. Juni 2024
18:15 - 19:45 Uhr
Donnerstag 15. August 2024
18:15 - 19:45 Uhr
An den Obligatorischen Schiessen ist die Festwirtschaft geöffnet.
5 Schüsse
Einzelfeuer
5 Patronen
5 Schüsse
1x2 Schüsse
1x3 Schüsse
1x5 Schüsse
Einzelfeuer
Schnellfeuer
Schnellfeuer
Schnellfeuer
5 Patronen
2 Patronen
3 Patronen
5 Patronen