Obligatorisches Schiessen

Wichtig: Schiesspflichtige bringen das Dienstbüchlein, das Schiessbüchlein oder den militärischen Leistungsausweis sowie das zugestellte Aufgebot der Militärverwaltung mit.

Die Schiesspflicht muss bis 30. September in einem anerkannten Schiessverein erfüllt sein. Die möglichen Schiessdaten können den lokalen Publikationsorganen oder auch dem Internet entnommen werden.

2023 sind folgende Angehörige der Armee schiesspflichtig:

Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt), welche 2022 oder früher die Rekrutenschule absolviert haben.

Subalternoffiziere können zwischen dem Obligatorischen Programm 300 Meter (Stgw) oder 25 Meter (Pistole) wählen. Bestehen sie die Schiesspflicht auf die Distanz 25 Meter nicht,  so müssen sie das Obligatorische Programm auf 300 Meter schiessen.

Die Schiesspflicht dauert bis zum Jahre vor der Entlassung aus der Armee, längst jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 34. Altersjahr vollenden.

Armeeangehörige, welche 2023 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.

Armeeangehörige welche beim Austritt aus der Armee ab dem Jahr 2021 die persönliche Waffe (Stgw) in Eigentum übernehmen möchten, müssen in den letzten 3 Jahre das Obligatorische und das Feldschiessen je mindestens 2 mal geschossen haben.

Termine 2024

Freitag 03. Mai 2024

18:15 - 19:45 Uhr

Freitag 07. Juni 2024

18:15 - 19:45 Uhr

Donnerstag 15. August 2024

18:15 - 19:45 Uhr


Festwirtschaft

An den Obligatorischen Schiessen ist die Festwirtschaft geöffnet. 

Programm

Schüsse

5 Schüsse

Feuerart

Einzelfeuer

Anzahl

5 Patronen

Scheibe


5 Schüsse

1x2 Schüsse

1x3 Schüsse

1x5 Schüsse

Einzelfeuer

Schnellfeuer

Schnellfeuer

Schnellfeuer

5 Patronen

2 Patronen

3 Patronen

5 Patronen


So findet man uns

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Feldschützengesellschaft, Auenstein

Tel: +41 (0) xx xxx xx xx